GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Bundesregierung greift Tarifautonomie an
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG) das Ziel, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu begrenzen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Rückkehr zu einer sogenannten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen sollen künftig grundsätzlich auf die Entwicklung der Grundlohnrate begrenzt werden.
Was auf den ersten Blick nach einer finanzpolitischen Steuerungsmaßnahme aussieht, hat für den Rettungsdienst weitreichende Folgen.
Tarifsteigerungen dürfen nicht zum Sparopfer werden
Die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes erfolgt über Vergütungsvereinbarungen zwischen den Leistungserbringern und den gesetzlichen Krankenkassen. Für Träger wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Notfallrettung Börde GmbH bilden diese Vergütungen die wirtschaftliche Grundlage, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und ihre Beschäftigten tarifgerecht bezahlen zu können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Grundlohnrate wieder als verbindliche Obergrenze für Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen festzuschreiben und bisherige Ausnahmen von der vollständigen Refinanzierung tariflicher Personalkosten zurückzunehmen. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich klar, dass die vollständige Tarifrefinanzierung entfallen soll.
Für den Rettungsdienst bedeutet dies konkret:
- tarifvertraglich vereinbarte Entgelterhöhungen können künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden,
- Leistungserbringer geraten in einen strukturellen Finanzierungsnachteil,
- notwendige Investitionen in Personal werden erschwert,
- der ohnehin bestehende Fachkräftemangel wird weiter verschärft.
Mittelbarer Eingriff in die Tarifautonomie
Die Tarifautonomie ist durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Sie gewährleistet den Tarifvertragsparteien das Recht, Arbeits- und Entgeltbedingungen eigenverantwortlich auszuhandeln.
Formal greift der Gesetzentwurf nicht unmittelbar in bestehende Tarifverträge ein. Faktisch entfaltet er jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Tarifautonomie. Denn wenn tariflich vereinbarte Entgeltsteigerungen aufgrund gesetzlicher Refinanzierungsgrenzen nicht mehr finanziert werden können, verlieren Tarifverhandlungen einen wesentlichen Teil ihrer praktischen Wirkung.
Mit anderen Worten: Was Gewerkschaften und Arbeitgeber in freien Tarifverhandlungen vereinbaren, darf wirtschaftlich nicht mehr vollständig umgesetzt werden.
Damit entsteht ein erheblicher staatlicher Druck auf künftige Tarifabschlüsse. Arbeitgeber werden gezwungen sein, bei Tarifverhandlungen die fehlende Refinanzierung einzupreisen. Dies verschiebt das Verhandlungsgleichgewicht zulasten der Beschäftigten und schwächt die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie erheblich.
Rettungsdienst ist Teil der Daseinsvorsorge
Der Rettungsdienst gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Bereits heute kämpfen die Träger mit einem erheblichen Fachkräftemangel, steigenden Einsatzahlen und einer wachsenden Arbeitsbelastung.
Attraktive tarifliche Arbeitsbedingungen sind daher kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine funktionierende Notfallversorgung. Werden tarifliche Lohnentwicklungen künftig durch gesetzliche Refinanzierungsgrenzen ausgebremst, verschärft dies den Wettbewerb um qualifiziertes Personal zusätzlich.
Wer einerseits höchste Anforderungen an den Rettungsdienst stellt und andererseits dessen Finanzierung deckelt, gefährdet langfristig die Versorgungssicherheit.
Unsere Position
Die komba gewerkschaft Sachsen-Anhalt lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Vergütungsentwicklung entschieden ab.
Die Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten im Rettungsdienst erfolgen. Tarifverträge dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass ihre Finanzierung gesetzlich begrenzt wird.
Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf,
- die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten im Rettungsdienst dauerhaft sicherzustellen,
- Eingriffe in die Tarifautonomie zu unterlassen und
- den Rettungsdienst als systemrelevanten Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge von pauschalen Ausgabenbegrenzungen auszunehmen.
Wer den Rettungsdienst leistungsfähig erhalten will, muss gute Arbeitsbedingungen ermöglichen. Gute Arbeitsbedingungen setzen faire Tarifverträge voraus – und faire Tarifverträge brauchen eine vollständige Refinanzierung.